Der ESF in Baden-Württemberg
*** Beitrag Nr.1 *************************************
Konsultation ESF-BW 2020
Konsultationsplattform auf der ESF-Webseite des Landes
Nach dem Vorliegen der Verordnungsentwürfe zu den EU-Strukturfonds, haben die Verhandlungen über die Gestaltung der Strukturfondsförderung ab 2014 begonnen. Zurzeit finden Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten, sowie zwischen Bund und Ländern statt. Konkrete Aussagen zur Ausgestaltung der Operationellen Programme für die ESF-Förderphase 2014-2020 sind zurzeit noch nicht möglich.
Um frühzeitig den Dialog mit an der ESF-Förderung beteiligten Verbänden, Organisationen, Institutionen und weiteren Interessierten aufzunehmen und diesen eine Möglichkeit zu geben, sich an den Planungen der ESF- Förderperiode 2014 bis 2020 zu beteiligen, wurde im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde eine Konsultationsplattform auf der ESF-Webseite des Landes Baden-Württemberg eingerichtet.
Bis zum 15.03.2012 ist das Konsultationsforum geöffnet, über das an der ESF-Förderung beteiligte und weitere interessierte Partner, die Möglichkeit haben an einer Umfrage teilzunehmen. Beiträge, die anonym eingesendet werden, werden allerdings nicht berücksichtigt. Anschließend werden alle Beiträge von der ESF-Verwaltungsbehörde ausgewertet, zusammengefasst und im Rahmen einer fachöffentlichen Konsultationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die Umfrage umfasst 11 (i.d.R. offene) Fragen. Im Rahmen der ersten Frage, haben Sie die Möglichkeit über die vier nach Ihrer Ansicht wichtigsten Investitionsprioritäten für die ESF-Fördermittel abzustimmen. In den Verordnungsvorschlägen der Europäischen Kommission für die ESF-Förderung ab 2014 sind vier thematische Ziele vorgesehen, die in insgesamt 18 sogenannte „Investitionsprioritäten“ untergliedert sind. Die Verordnungsentwürfe sehen u.a. vor, dass 80 Prozent der Mittel auf vier Investitionsprioritäten konzentriert werden müssen. In der Umfrage haben Sie die Möglichkeit die vier nach Ihrer Meinung wichtigsten Prioritäten auszuwählen und zu gewichten. Aus Sicht der Verwaltungsbehörde bietet sich die Konzentration der Fördermittel auf die 10 Investitionsprioritäten der Ziele 1 und 2 an. Sie haben die Möglichkeit weitere Fragen zu beantworten und Ihre Einschätzungen abzugeben, bspw. zu möglichen Zielgruppen der ESF-Förderung, zu Fördermaßnahmen und -ideen, die (auch) in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten, zu Fragen im Zusammenhang mit den Querschnittszielen, etc. Es können auch weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der Förderphase 2014 bis 2020 eingetragen werden. Abschließend können Sie entscheiden, ob ihr Beitrag für alle Besucher im Online-Forum oder nur für die Verwaltungsbehörde einsehbar sein soll. Genaue Informationen finden Sie auf der ESF-Webseite des Landes unter www.esf-bw.de, Navigationspunkt „Konsultation ESF-BW 2020“. Dort finden Sie auch aktuelle Informationen zur strategischen Ausrichtung der Europäischen Strukturförderung 2014 bis 2020, einschließlich einem Link zu den Verordnungsentwürfen der Europäischen Kommission zur Strukturfondsförderung.
*** Beitrag Nr. 2 *************************************
Wichtige Informationen zum Verwendungsnachweis für Projektträger aus dem Förderbereich Wirtschaft
Vor kurzem hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ein Schreiben an Projektträger im Förderbereich Wirtschaft herausgegeben, das u.a. wichtige Informationen zum Verwendungsnachweis enthält. Da die pünktliche Abgabe der Verwendungsnachweise für die ESF-Verwaltungsbehörde besonders wichtig ist, damit die Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission rechtzeitig und vollständig erfolgen kann, werden ESF-Träger darauf hingewiesen, dass die Abgabe des Verwendungsnachweises, einschließlich aller relevanten Unterlagen und der elektronischen Abgabe der erforderlichen Daten (insbes. auch der Stammblattdaten und Outputindikatoren über die iFH2@-Anwendung), bis spätestens 31.03.2012 erfolgen muss. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine verspätete Abgabe des Verwendungsnacheises zum rückwirkenden Widerruf der Bewilligung führen kann. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie alle erforderlichen Daten fristgerecht bis Ende März an die L-Bank übermitteln. Für Projekte im Förderbereich Wirtschaft ist der Sachbericht zusätzlich per Email an esf-wirtschaft@mfw.bwl.de zu senden. Projektträger die mehrere Outputindikatoren bedienen erhalten eine eigene Version des Sachberichts per Email zugeschickt, um die Erfassung zu erleichtern. In der Anlage des Schreibens vom 24.01.2012 werden die einzelnen Schritte zur erfolgreichen Abgabe des Verwendungsnachweises zusammengefasst. Mit Hilfe der Anlage können Sie sicherstellen, dass auch wirklich alle erforderlichen Daten und Unterlagen abgegeben werden und nichts vergessen wird. Das Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, welches außerdem auch wichtige Informationen zur Belegführung und –aufbewahrung, sowie zu Ergebnissen der Verwaltungskontrollen durch die L-Bank und Vorhabenprüfungen durch die EFK beinhaltet, können Sie hier einsehen.
*** Beitrag Nr. 3 ************************************
Aktueller Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Mit dem zweiten Aufruf zum Förderprogramm „COMENT - Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramme für mehr Frauen in Führungspositionen“ vom 16.01.2012 werden Projektmittel für die gezielte und Qualifizierungswege übergreifende Karriereberatung und –planung für Frauen in Wissenschaft und Wirtschaft bereitgestellt. Die Maßnahmen sollen darauf abzielen, den Anteil von Frauen in Leitungs- und Führungspositionen in Wissenschaft und Wirtschaft, aber auch bei akademischen Qualifizierungen der Promotion und Habilitation zu erhöhen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf Projekten die Cross-Mentoringangebote zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vermitteln. Anträge können bis zum 15.03.2012 bei der L-Bank eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsformular „ELAN“. Den Aufruf und weitere Informationen finden Sie im Download-Center der offiziellen ESF-Webseite.
Aktuelle Aufrufe für standardisierte Projekte im Förderbereich Wirtschaft und neue aufgelegtes Förderprogramm
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat aktuell zwei Aufrufe für standardisierte Projekte aufgelegt.
Mit dem Aufruf „Azubi statt ungelernt – mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbilden“ wird das Ziel verfolgt, dass mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund erfolgreich eine berufliche Ausbildung absolvieren. Dabei werden Berufswerber/innen gefördert, die Eltern/Familien aktiv bei allen Fragen zu Ausbildung und Beruf unterstützen. Eine Antragstellung ist bis zum 16.04.2012 möglich. Die Antragstellung kann über das eingestellte Excel-Formular oder auch über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) erfolgen.
Über den Aufruf „Nachhaltige Gründungslehre und Gründungsunterstützung an baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen“ soll das Thema berufliche Selbständigkeit innerhalb von Universitäten und Hochschulen nachhaltig verankert werden. Das Potenzial von Ausgründungen aus der Universität/Hochschule und Gründungen durch Akademiker/innen soll durch zielgruppenspezifische Angebote besser ausgeschöpft werden. Das Betreiben eines Existenzgründungszentrums gehört zum wesentlichen Projektinhalt. Anträge zum Aufruf können bis zum 31.03.2012 bei der L-Bank eingereicht werden.
Im Rahmen des Förderprogramms „Fachkurse Schwerpunkt Elektromobilität“ werden überbetriebliche Weiterbildungsveranstaltungen zur beruflichen Anpassungsfortbildung gefördert, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Thema elektrifizierte Antriebsstränge einschließlich der zugehörigen Wartungs- und Versorgungsinfrastruktur vermitteln. Anträge können bei der L-Bank eingereicht werden.
Ausführliche Informationen zu den Aufrufen und zum Förderprogramm, sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie im Downloadcenter der ESF Webseite des Landes.
*** Beitrag Nr. 4 ****************************************
Good-Practice-Wettbewerb 2012 zum Thema Umsetzung von Gleichstellungszielen in ESF-Projekten
Im Rahmen eines Wettbewerbes sollen Beispiele guter Praxis im Hinblick auf die Verfolgung des Querschnittsziels Gleichstellung der Geschlechter im ESF Baden-Württemberg identifiziert werden, sichtbar gemacht werden und Voraussetzungen für den Transfer geschaffen werden, um gute Beispiele für Problemlösungen bei der Umsetzung der Gleichstellung auch auf andere Projekte übertragen zu können und insoweit die erfolgreiche Umsetzung des Querschnittsziels zu unterstützen. Ziel des Wettbewerbs ist die Erhöhung der Qualität der Projekte hinsichtlich der Verfolgung der gleichstellungspolitischen Ziele und der Strategie des Operationellen Programms bzw. der regionalen Arbeitsmarktstrategien. Bewerben können sich ESF-Träger, die in der aktuellen Förderperiode ein Projekt im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft oder ein regional gefördertes Projekt durchgeführt haben oder aktuell durchführen. ESF-Träger können sich auch mit mehreren Projekten beteiligen. Eine Bewerbung ist noch bis zum 15.03.2012 möglich. Die Ausschreibung zum Wettbewerb mit genauen Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen, einzureichenden Unterlagen, der Zusammensetzung der Jury und der Prämierung finden Sie auf der ESF-Webseite des Landes. Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten eine Auszeichnung der Ministerin im Rahmen einer Fachveranstaltung (Juni 2012). Zu gewinnen gibt es Seminare im Projektmanagement (EPM) bzw. vertiefende Genderkompetenzentwicklung (proInnovation) oder die Unterstützung bei der Durchführung einer lokalen/regionalen Fachveranstaltung.
Ausführliche Informationen zum Wettbewerb
*** Beitrag Nr. 5 ***********************************
Landeszentrale ESF-Projekte (Nr. 5)
ISAtrans: Integration straffälliger Frauen und Männer in Arbeit - ein transnationales Projekt
Die Werkstatt Parität gemeinnützige GmbH, eine Tochtergesellschaft des PARITÄTISCHEN, Landesverband Baden-Württemberg führt in Kooperation mit den paritätischen Partnerorganisationen Soziale Rechtspflege Ortenau e.V., Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim e.V. und PräventSozial - Justiznahe Soziale Dienste gGmbH Stuttgart das Projekt ISAtrans - „Integration straffälliger Frauen und Männer in Arbeit – ein transnationales Projekt“ durch. ISAtrans ist ein von den Ministerien für Justiz sowie Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren gefördertes landeszentrales ESF-Projekt mit Laufzeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014. Mit diesem Projekt, erhalten straffällige Frauen und Männer die Chance zur Integration in Arbeit.
Das Projekt knüpft an die Erfolge des Vorgängerprojekts „ISA“ (Laufzeit 01.01.2009 bis 31.12.2011) an, in dem
fast 25 Prozent der 229 Teilnehmer/innen (davon 10 Frauen) in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden konnten und
bei ca. 75 Prozent der Teilnehmer/innen eine Stabilisierung (z.B. Optimierung der Wohnsituation, Schuldenregulierung, Therapie, Verbesserung der beruflichen und sozialen Kompetenzen) erreicht werden konnte.
Der hohe Erfolg der Maßnahme ist neben der konsequenten individuellen Förderung auf die gute Vernetzung mit anderen Akteuren und Akteurinnen im Hilfesystem zurückzuführen. Die individuelle Stabilisierung baut auf drei eng miteinander verwobene Säulen auf:
Reflexion und Kompetenztraining,
Arbeitserprobung in projekteigenen Arbeitsgruppen ( z.B. in der Wald- und Forstwirtschaft und im handwerklichen Bereich) und in Betriebspraktika sowie
die intensive individuelle Betreuung und Begleitung der Teilnehmer/innen.
Durch den Erwerb und das Einüben von Schlüsselqualifikationen, die (Wieder)Gewinnung arbeitstauglicher Alltagsstrukturen und die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen erhöhen die Teilnehmer/innen ihre reellen Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.
In der neuen Projektlaufzeit ab 01.01.2012 wird die Konzeption im transnationalen Projekt ISAtrans weiter entwickelt. Neu hinzukommen wird das Angebot einer Nachbegleitung für Teilnehmer/innen, die Arbeit oder Ausbildung gefunden haben. Die kooperierenden Betriebe werden in dieses Angebot einbezogen, indem ihnen von Seiten der Projektpartner/innen kompetente Ansprechpartner/innen für alle Fragen und Probleme mit den Teilnehmer/innen zur Seite gestellt werden. Die Nachbegleitung kann maximal sechs Monate in Anspruch genommen werden und zielt auf die nachhaltige Integration der Teilnehmer/innen in den Betrieb.
Im transnationalen Kontext kooperiert ISAtrans mit drei Partnerorganisationen aus Strasbourg, Bozen und Volterra. Zielsetzung ist neben dem Praxisaustausch die Diskussion und Auswertung nationaler und regionaler Konzepte zum Übergangsmanagement. Auf einer internationalen Fachtagung in Baden-Württemberg im Herbst 2014 sollen die Ergebnisse der Projektbesuche vorgestellt und diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie bei:
Berndt Korten,
Projektkoordination ISAtrans
Werkstatt PARITÄT gemeinnützige GmbH
Haußmannstraße 6, 70188 Stuttgart
Tel: 0711 2155-165
Email: korten@paritaet-bw.de

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IMPRESSUM: Werkstatt Parität gemeinnützige GmbH, Haußmannstr. 6, D-70188 Stuttgart, Tel: 0711/2155-162
REDAKTION: Werkstatt Parität gemeinnützige GmbH, Annekatrin Lang: info@esf-epm.de, Tel: 0711/2155-162, Fax: 0711/2155-215



