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Neue Formulare für den Verwendungsnachweis

11.12.2025

Projektträger müssen die ordnungsgemäße Projektdurchführung und Mittelverwendung nach Projektende sowie kalenderjährlich darlegen. Dies ist der Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens drei Monate nach Projektende bzw. bei weiterlaufenden mehrjährigen Projekten bis zum 31.03. des Folgejahres abgegeben werden. Für Projekte, die Ende Dezember 2025 enden oder in 2026 weiterlaufen, ist die Abgabefrist für den Verwendungsnachweis für das Jahr 2025 damit der 31.03.2026.

Der Fördergeber hat die Formulare Sachbericht, Aufgabenbeschreibung und Übersicht über die Personalausgaben für den Verwendungsnachweis 2025 angepasst.  Bitte verwenden Sie ab sofort die neuen Formulare.

So ist in den Formularen Aufgabenbeschreibung und Übersicht über die Personalausgaben beim internen Personal nun stets der Arbeitsgeber der/des jeweiligen Mitarbeiter*in anzugeben.

Für Projekte im Förderbereich Arbeit und Soziales finden Sie die aktuellen Formulare für den Verwendungsnachweis hier.

Für Projekte im Förderbereich Wirtschaft finden Sie die aktuellen Formulare für den Verwendungsnachweis hier.

Um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen und zeitaufwendige Nachforderungen zu vermeiden, bittet die L-Bank um eine vollständige Einreichung der Unterlagen zum Verwendungsnachweis.

Eine Übersicht, welche Unterlagen für den Verwendungsnachweis wo eingereicht werden, finden Sie in der EPM+-Arbeitshilfe "Checkliste Verwendungsnachweis".

Zudem bietet EPM+ Anfang 2026 wieder hilfreiche Schulungen zum Verwendungsnachweis in der Projektförderung an.