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Der ESF und der ESF Plus in Baden-Württemberg

Im Rundschreiben vom 05.12.2022 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg die REACT-Projektträger darauf hingewiesen, die Verwendungsnachweise für das Projektjahr 2022 für alle REACT-EU-Maßnahmen im Förderbereich Arbeit und Soziales (mit Ausnahme des Förderprogramms „Teilhabe fördern“)  bereits zum 31.01.2023 eingereicht werden sollen.

Anfang Dezember wurde der Förderaufruf "Professorinnen ESF Plus - Erhöhung des Anteils von Frauen auf HAW-, DHBW- und KMH-Professuren" (Einreichfrist 03.04.2023) veröffentlicht.