Mit dem Rundschreiben vom 22.02.2023 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration den Projektträgern im Förderbereich Arbeit und Soziales Änderungen zur Beleglistenführung, zur Mittelanforderung und zum Verwendungsnachweis mitgeteilt. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Im ESF Plus sieht ZuMa den Verwendungsnachweis ausschließlich als Schlussverwendungsnachweis nach Projektende vor. Es gibt im ESF Plus keinen kalenderjährlichen Verwendungsnachweis für mehrjährige Projekte in ZuMa mehr. Stattdessen müssen mehrjährige Projekte jedoch bis zum 31. März die Verwendung der Zuwendungen für das vorhergehende Kalenderjahr (Stichtag 31.12.) mittels einer Mittelanforderung nachweisen und mit dieser Mittelanforderung zusätzlich die Übersicht der Personalausgaben, Aufgabenbeschreibungen der Mitarbeiter*innen, einen Sachbericht und Publizitätsnachweise abgeben. Diese Unterlagen entsprechen den üblichen Anlagen zum Verwendungsnachweis. In diesem Zusammenhang müssen wie bisher auch die Monitoringdaten eingereicht werden.
- Beleglistenvorlagen der L-Bank sollen genutzt werden. Belegliste und Belege sollen digital eingereicht werden.
- Beleglisten sollen nicht mehr kumuliert werden. Es sollen nur noch die Positionen, die seit der letzten Mittelanforderung neu hinzukommen, aufgeführt werden. Ins Mittelanforderungsformular und Verwendungsnachweisformular (nur bei Schlussverwendungsnachweis nach Projektende) müssen jedoch die kumulierten Werte seit Vorhabensbeginn eingetragen werden. Das Formular Übersicht über Personalaufwendungen ist ebenfalls kumuliert auszufüllen.
Bitte lesen Sie dieses Rundschreiben unbedingt aufmerksam.
EPM+ bietet noch im März Schulungen zum Thema Belegführung und (reguläre) Mittelanforderung sowie zum Thema Verwendungsnachweis und verpflichtende Mittelanforderung an. In den Schulungen wird auf die geänderten Vorgaben eingegangen.
Wir werden so schnell wie möglich die EPM+-Arbeitshilfen auf den aktuellen Informationsstand anpassen.