Projektabschluss: Verwendungsnachweis und Dokumentation
Projektträger müssen die ordnungsgemäße Projektdurchführung und Mittelverwendung nach Projektende darlegen. Dies ist der Verwendungsnachweis. Projekte, die zum 31.12.2025 enden, müssen den Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2026 einreichen. Dies betrifft insb. die Projekte der Förderlinie "Soziale Innovation".
Projektprüfungen können prinzipiell jederzeit noch mehrere Jahre nach Projektende stattfinden. Um Prüffeststellungen und damit verbundene finanzielle Rückforderungen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, die Phase des Projektabschlusses für eine prüfsichere Dokumentation sowie Vorarbeiten zum Verwendungsnachweises zu nutzen.
Die Schulung vermittelt Ihnen einen Überblick über den ordnungsgemäßen formalen Projektabschluss. Sie lernen, welche Formulare und Unterlagen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen sind, bekommen einen Einblick in mögliche Projektprüfungen und Praxistipps zur Projektdokumentation.
- Mögliche Projektprüfungen
- Projektdokumentation: Anforderungen und Praxistipps
- Der Verwendungsnachweis
- Eingabe des zahlenmäßigen Nachweises in ZuMa
- Nachweis der Personalkosten
- Sachberichtsformular
- Formular "Personalübersicht"
- Formular "Aufgabenbeschreibung"
- weitere Anlagen wie eine Anlage zum Sachbericht, Publizitätsnachweise etc.
Diese Schulung richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter*innen in ESF Plus-Projekten, die zum 31.12.2025 enden. Sie adressiert insbesondere Projekte aus der Förderlinie "Soziale Innovation". Mitarbeitenden von Trägern, die regelmäßig Projekte im ESF Plus in Baden-Württemberg durchführen und sich über die aktuellen Anforderungen an den Verwendungsnachweis informieren möchten, empfehlen wir stattdessen, die Schulung "Verwendungsnachweis im ESF Plus-Projekt" Anfang 2026 zu besuchen.
Bevor Sie sich für dieses Angebot anmelden, lesen Sie bitte folgende Hinweise aufmerksam durch:
- Alle EPM+-Angebote beziehen sich ausschließlich auf den ESF Plus in Baden-Württemberg.
- Für dieses Angebot erheben wir keine Teilnahmegebühren. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie wirklich vorhaben, an diesem Angebot teilzunehmen. Das ist nur fair gegenüber anderen Interessierten, die dieses Angebot dringend benötigen. Melden Sie sich bitte wieder ab, wenn Sie wissen, dass Sie an dem Termin verhindert sind.
- Die Teilnahme ist vorbehaltlich verfügbarer Plätze ausschließlich nach persönliche Anmeldung über den Button am Ende dieser Seite möglich. Die Teilnehmendenzahl ist auf 30 Personen pro Termin begrenzt.
- Die Anmeldefrist liegt jeweils am letzten Werktag vor der Schulung um 12:00 Uhr.
- Weitere Infos sowie die Zugangsdaten für den Zoom-Raum erhalten Sie per E-Mail nach Ablauf der Anmeldefrist (i.d.R. am Werktag vor der Veranstaltung).
- Diese Veranstaltung bezieht sich ausschließlich auf die Projektförderung. Für Mitarbeiter*innen von Trägern, die Zuschüsse aus Förderprogramm „Fachkurse (ESF Plus)“ im Förderbereich Wirtschaft erhalten, ist diese Veranstaltung nicht geeignet. Mitarbeitende von Fachkursträgern besuchen bitte die Schulung "ZuMa Schritt für Schritt für Fachkursträger".