Disclaimer

Haftungsausschluss

Die von der Werkstatt PARITÄT gemeinnützige GmbH im Rahmen des Projekts EPM+ – ESF Plus-Projekte managen, Erfolg sichern – bereitgestellten Informationen, Schulungen, Antworten auf Hotline-Anfragen, Arbeitshilfen und sonstigen Angebote dienen der allgemeinen Unterstützung bei der formalen Umsetzung, Abrechnung und Beantragung von seitens des ESF Plus in Baden-Württemberg kofinanzierten Vorhaben (Projekte und Fachkursvorhaben). Sie umfassen sowohl öffentlich zugängliche Informationen der zuständigen Ministerien als auch Erfahrungswerte und praxisorientierte Hinweise.

Bei den vermittelten Inhalten handelt es sich ausdrücklich nicht um eine rechtsverbindliche Auslegung der jeweils geltenden Förderbestimmungen. Insbesondere begründen bereitgestellte Vorlagen, Muster oder Empfehlungen keine Verpflichtung zu deren Verwendung und keine allgemeinverbindlichen Vor-gaben.

Soweit Erfahrungswerte oder Hinweise zur bisherigen Verwaltungspraxis weitergegeben werden, er-folgt dies nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für deren Übertragbarkeit auf Einzelfälle oder zukünftige Prüfungen. Abweichende Bewertungen durch die Verwaltungsbehörde, die zwischengeschalteten Stellen, die Prüfbehörde oder weitere prüfberechtigte Stellen sind jederzeit möglich.

Maßgeblich für die Beurteilung von Förderfähigkeit, Verfahren und Nachweispflichten sind ausschließlich die jeweils gültigen Zuwendungsbescheide und deren Nebenbestimmungen sowie die offiziellen Veröffentlichungen und Informationen des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit (Förderbereich Arbeit und Soziales) bzw. des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus (Förderbereich Wirtschaft) in Baden-Württemberg. Diese finden Sie auf www.esf-bw.de.

Eine Haftung der Werkstatt PARITÄT für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte wird, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen, nicht übernommen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Werkstatt PARITÄT beruhen. Ebenso unberührt bleibt die Haftung für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Werkstatt PARITÄT beruhen. Ferner bleibt die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal-pflichten) unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Bereitstellung der Unterstützungsleistungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer*innen typischerweise vertrauen dürfen. Für die leicht fahrlässige Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Verantwortung für die rechtmäßige und ordnungsgemäße Umsetzung der Fördervorgaben liegt ausschließlich bei den jeweiligen Zuwendungsempfängern. Bei Unsicherheiten oder Zweifelsfragen wird empfohlen, eine verbindliche Klärung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (Förderbereich Arbeit und Soziales) bzw. mit dem Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus (Förderbereich Wirtschaft) oder der L-Bank als zwischengeschalteter Stelle herbeizuführen.